Welche Bilder darf ich verwenden?Was passiert bei einer unrechtmäßigen Nutzung?Wie schütze ich mich?
Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Spezialgebiete:Nationales und internationales Handels-, Gesellschafts-, Steuer- und VertragsrechtGewerblicher Rechtsschutz (Marken-/ Wettbewerbs-/ Patent- und Urheberrecht)- IT- und EDV-Recht
...laut § 7 des Urheberrechtsgesetzes jeder, der etwas geschaffen hat, insbesondere auf dem Gebiet der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft. Damit genießt der Schöpfer eines Werkes den vollen Schutz des Urheberrechts.
Eine schnelle, grobe Überprüfung Ihrer Bilder können Sie über die Google-Bildersuche vornehmen. Ziehen Sie dazu einfach das Bild auf www.google.de in Ihren Browser. Google zeigt nun gleiche oder ähnliche Bilder an – dies gibt Ihnen Hinweise auf den Urheber oder eventuell über die unrechtmäßige Verwendung Ihrer eigenen Bilder.
Es erfolgt eine Abmahnung durch einen Anwalt. Die Kosten für eine berechtigte Abmahnung müssen übernommen werden.
Hinzu kommt ein zu leistender Schadensersatz, der unterschiedlich hoch ausfällt.
Wurde die konkrete Nutzung der Bilder nicht vorab geklärt, dürfen Bilder nur für den absehbaren Bereich verwendet werden.
...Bilder dürfen nur verwendet und veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Bildrechte vorliegen.Werden sie unrechtmäßig verwendet, machen Sie sich strafbar!
Die meisten Bildagenturen unterscheiden zwischen lizenfreien und lizenzpflichtigen Bildern. Auch deswegen lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte!
...umfasst NICHT NUR Fotografien oder Filmaufnahmen, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person, also auch Zeichnungen oder Karikaturen.
...die Personen neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand zufällig abgebildet werden und als Beiwerk gelten.Sind die Personen allerdings klar erkennbar, könnten trotzdem Rechtsansprüche greifen.
...wird im Unterschied zum Lichtbild qualifiziert durch das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung.Bildwerke sind zum Beispiel Bilder der modernen und alten Kunst, Malereien oder künstlerische Fotos.
...ist im Unterschied zum Lichtbild laut § 72 UrhG 50 Jahren nach erster Veröffentlichung oder 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers geschützt. Ein Lichtbild ist 50 Jahre nach erster Veröffentlichung oder 50 Jahre seit der Erstellung geschützt, insofern das Bild nie veröffentlicht wurde.
Wenn erworbene Lichtbildwerke geändert werden, müssen diese soweit vom ursprünglichen Werk entfernt sein, dass ein eigenes, neues Werk entsteht.
Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar, die Nutzungsrechte für eine Sache allerdings schon. Dabei unterscheidet man zwischen der Einräumung und der Übertragung von Nutzungrechten.¶¶¶¶¶¶
Definition beim Bundesministerium der Justiz:Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31)Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34)
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