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Die wichtigsten Fakten zum Thema "Bildrechte"

1. Intro

Intro
0:00

Thema "Bildrechte"

Welche Bilder darf ich verwenden?Was passiert bei einer unrechtmäßigen Nutzung?Wie schütze ich mich?

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2. Andreas Lingenfelser

Andreas Lingenfelser
0:10

Ihr Experte: Herr Andreas Lingenfelser

Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Spezialgebiete:Nationales und internationales Handels-, Gesellschafts-, Steuer- und VertragsrechtGewerblicher Rechtsschutz (Marken-/ Wettbewerbs-/ Patent- und Urheberrecht)- IT- und EDV-Recht

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3. Der Urheber

Der Urheber
0:38

...laut § 7 des Urheberrechtsgesetzes jeder, der etwas geschaffen hat, insbesondere auf dem Gebiet der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft. Damit genießt der Schöpfer eines Werkes den vollen Schutz des Urheberrechts.

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4. Die Google-Suche

Die Google-Suche
1:15

Die Google-Bildersuche

Eine schnelle, grobe Überprüfung Ihrer Bilder können Sie über die Google-Bildersuche vornehmen. Ziehen Sie dazu einfach das Bild auf www.google.de in Ihren Browser. Google zeigt nun gleiche oder ähnliche Bilder an – dies gibt Ihnen Hinweise auf den Urheber oder eventuell über die unrechtmäßige Verwendung Ihrer eigenen Bilder.

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5. Die Folgen

Die Folgen
2:01

Folgen einer unrechtmäßigen Nutzung von Bilder aus dem Internet

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6. Abmahnung

Abmahnung
2:05

Folgen einer unrechtmäßigen Nutzung von Bilder aus dem Internet

Es erfolgt eine Abmahnung durch einen Anwalt. Die Kosten für eine berechtigte Abmahnung müssen übernommen werden.

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7. Schadensersatz

Schadensersatz
2:14

Folgen einer unrechtmäßigen Nutzung von Bilder aus dem Internet

Hinzu kommt ein zu leistender Schadensersatz, der unterschiedlich hoch ausfällt.

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8. Die Zweckübertragungstheorie

Die Zweckübertragungstheorie
3:41

Die Zweckübertragungstheorie

Wurde die konkrete Nutzung der Bilder nicht vorab geklärt, dürfen Bilder nur für den absehbaren Bereich verwendet werden.

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9. Generell gilt...

Generell gilt...
4:51

...Bilder dürfen nur verwendet und veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Bildrechte vorliegen.Werden sie unrechtmäßig verwendet, machen Sie sich strafbar!

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10. Bildagenturen

Bildagenturen
5:21

Bildagenturen: Bildlizenzen

Die meisten Bildagenturen unterscheiden zwischen lizenfreien und lizenzpflichtigen Bildern. Auch deswegen lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte!

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11. Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild
6:33

...umfasst NICHT NUR Fotografien oder Filmaufnahmen, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person, also auch Zeichnungen oder Karikaturen.

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12. Beiwerk

Beiwerk
7:16

Das Recht am eigenen Bild greift nicht, wenn...

...die Personen neben dem eigentlichen Abbildungsgegenstand zufällig abgebildet werden und als Beiwerk gelten.Sind die Personen allerdings klar erkennbar, könnten trotzdem Rechtsansprüche greifen.

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13. Lichtbild / Bildwerk

Lichtbild / Bildwerk
7:44

...wird im Unterschied zum Lichtbild qualifiziert durch das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung.Bildwerke sind zum Beispiel Bilder der modernen und alten Kunst, Malereien oder künstlerische Fotos.

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14. Bildwerk 02

Bildwerk 02
8:04

...ist im Unterschied zum Lichtbild laut § 72 UrhG 50 Jahren nach erster Veröffentlichung oder 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers geschützt. Ein Lichtbild ist 50 Jahre nach erster Veröffentlichung oder 50 Jahre seit der Erstellung geschützt, insofern das Bild nie veröffentlicht wurde.

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15. Bildwerke verändern

Bildwerke verändern
8:35

Wenn erworbene Lichtbildwerke geändert werden, müssen diese soweit vom ursprünglichen Werk entfernt sein, dass ein eigenes, neues Werk entsteht.

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16. Urheberrecht / Nutzungsrecht

Urheberrecht / Nutzungsrecht
9:14

Das Urheberrecht und das Nutzungsrecht

Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar, die Nutzungsrechte für eine Sache allerdings schon. Dabei unterscheidet man zwischen der Einräumung und der Übertragung von Nutzungrechten.¶¶¶¶¶¶

Definition beim Bundesministerium der Justiz:Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31)Übertragung von Nutzungsrechten (§ 34)

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17. Die Grundregeln

Die Grundregeln
10:23

Grundregeln für den Umgang mit Bildern

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18. Wer hat die Rechte?

Wer hat die Rechte?
10:39

Grundregeln für den Umgang mit Bildern

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19. Rechte 02

Rechte 02
10:47

Grundregeln für den Umgang mit Bildern

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20. Rechte 03

Rechte 03
10:58

Grundregeln für den Umgang mit Bildern

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21. Rechte 04

Rechte 04
11:35

Grundregeln für den Umgang mit Bildern

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22. Rechte 05

Rechte 05
11:45

Grundregeln für den Umgang mit Bildern

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23. Kontakt

Kontakt
12:03

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

LSH Rechts- und FachanwälteSchlossberg 2075175 PforzheimTelefon: 07231 / 139 530Telefax: 07231 / 139 531 0

info@lsh-anwaltskanzlei.dewww.lsh-anwaltskanzlei.deBundesministerium der JustizDas bürgerliche Gesetzbuch onlineWikipedia-Eintrag zum Thema "Bildrechte"

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